Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan, kurz SiGe-Plan, dient dazu, allen am Bau beteiligten Personen die Sicherheitsanforderungen für die auszuführenden Arbeiten verständlich zu machen. Der Inhalt und die Form von SiGe-Plänen konkretisieren die Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB 31).
Gemäß BaustellV ist ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan zu erstellen, wenn auf einer Baustelle Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden und
- eine Vorankündigung zu übermitteln ist oder
- auf einer Baustelle Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden und besonders gefährliche Arbeiten nach Anhang II BaustellV ausgeführt werden
In der RAB 31 werden die inhaltlichen Mindestanforderungen, die an den SiGe-Plan gemäß BaustellV gestellt werden, ausführlich beschrieben.
Der SiGe-Plan wird im Bau als überlich Planungs- und Lenkungshilfe verstanden, die den Adressaten auf einen Blick die Schwerpunkte und Besonderheiten des Arbeitsschutzes auf der jeweiligen Baustelle zugänglich machen. Der SiGe-Plan ist ebenso wie andere notwendige Bauunterlage (z. B. Terminplan, Lageplan und Baustelleneinrichtungsplan) bereits in der Planung der Ausführung des Bauvorhabens erstellt werden. Während der Entwicklung des Bauvorhabens ist dieser laufend anzupassen.