Aspekte der Maschinen- und Betriebssicherheit von Gleisarbeitsmaschinen
In der Eisenbahntechnischen Rundschau 01/2019 ist ein Fachbeitrag von Dr.-Ing. Lars Schnieder und Sabrina Böttger erschienen.
„Gleisarbeitsmaschinen werden als Schienenfahrzeuge gemäß § 32 der Eisenbahn-Bau und -Betriebsordnung (EBO) zugelassen. Gleichzeitig sind die Fahrzeuge aber auch Trägerplattformen für Arbeitsmaschinen. Die Arbeitsmaschinen müssen daher zum einen zum Zeitpunkt ihres Inverkehrbringens den Anforderungen der Maschinenrichtlinie entsprechen. Darüber hinaus müssen die Betreiber von Gleisarbeitsmaschinen die Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung erfüllen…“
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