Assessment Service Center bietet Konformitätsbewertungen nach TSI
Zukünftig sollen keine technischen Hemmnisse für einen grenzüberschreitenden Eisenbahnverkehr mehr bestehen. Um ein solches durchgängig nutzbares Eisenbahnsystem zu erhalten, legen die technischen Spezifikationen für die Interoperabilität (TSI) die Eigenschaften fest, die Teilsysteme der Eisenbahnen für den europäischen Eisenbahnverkehr aufweisen müssen. Eines der betrachteten Teilsysteme ist die strecken- bzw. fahrzeugseitige Zugsteuerung, Zugsicherung und Signalgebung (ZZS). “Benannte Stellen Interoperabilität“ (sogenannte Notified Bodies) bewerten das Teilsystem auf ihre Übereinstimmung mit den EG-Richtlinien und den zutreffenden technischen Spezifikationen.
Durch die Akkreditierung als Inspektionsstelle nach DIN EN ISO/IEC 17020 führt das Assessment Service Center (ASC) der ESE Engineering und Software-Entwicklung GmbH Inspektionen zu einzelnen Aspekten einer TSI im Auftrag einer Benannten Stelle Interoperabilität durch. Am 06.09.2016 hat die Geschäftsführung der ESE hierzu einen Rahmenvertrag mit einer Benannten Stelle Interoperabilität unterzeichnet. Damit bietet das ASC seinen Kunden Leistungen aus einer Hand: Durch die Bündelung der sachverständigen Beurteilung der funktionalen Sicherheit (Independent Safety Assessments) mit der Bewertung der Konformität zu den TSI profitieren die Kunden von deutlichen Synergieeffekten.
„Die Unterzeichnung der Rahmenvereinbarung mit einer Benannten Stelle Interoperabilität versetzt uns in die Lage, kundenorientierte Gesamtleistungspakete zu schnüren. Unsere Kunden haben in Ihren Projekten für mehrere Gewerke einen gemeinsamen, kompetenten Ansprechpartner im ASC“ betont der Leiter des ASC, Dr.-Ing. Lars Schnieder. Die Geschäftsführung unterstreicht: „Unsere Kunden schätzen das ASC als leistungsstarken, verlässlichen Partner, der in den Projekten Verantwortung für gutachterliche Themen übernimmt. Wir freuen uns darauf, nun auch das etablierte Erbringen gutachterlicher Leistungen durch weitere Dienstleistungsangebote zur Konformitätsbewertung zu ergänzen.“